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NRW.BANK - Zinsverbilligte Kredite für klimagerechte und barrierefreie Sanierungen

Mit dem neuen Förderprogramm „Gebäudesanierung“ bietet die NRW.BANK allen Eigenheimbesitzern in Nordrhein-Westfalen zinsverbilligte Darlehen für Gebäudesanierungen an. Gefördert werden Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern und Ressourcen schonen, wie zum Beispiel eine bessere Wärmedämmung, neue Fenster oder Heizungen sowie die Modernisierung der Sanitäranlagen. Auch der barrierefreie Umbau ist förderfähig, zum Beispiel das Nachrüsten von Aufzügen und Treppenliften.
(mehr dazu)

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BAfA - Neue Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK)

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW elektischer Leistung in Bestandsbauten (EFH/ MFH) können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW einen Zuschuss von 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW elektrische Leistung hingegen 3.450 Euro.

Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können ab dem 1. April 2012 eingereicht werden.
(weitere Infos)

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Energieausweis mit persönlicher Beratung vor Ort

Der Energiebedarfsausweis für EFH/ ZFH mit Beratung vor Ort und schriftlicher Fördermittelübersicht wird ab 300,- Euro angeboten. (weitere Infos)

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BAfA - Staatliche Förderung von Wärmepumpen setzt zusätzlich auf COP-Wert

Ab 2012 wird die BAfA-Förderung für Wärmepumpen noch stärker an der Effizienz der Geräte ausgerichtet. Bei der der Prüfung der Förderfähigkeit rückt künftig der COP-Wert („Coefficient of Performance“) in den Fokus. Die Leistungszahl (COP-Wert) der Wärmepumpen wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen und drückt das Verhältnis der abgegebenen Wärmeleistung zur elektrisch aufgenommenen Leistung aus.

Doch die sogenannte Jahresarbeitszahl (JAZ), mit der die Effizienz eines Wärmepumpen-Heizungssystem ermittelt wird, ist immer noch das entscheidende Kriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen durch das BAfA. Dies ist in den Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 so festgelegt.

Nach den Richtlinien muss jedoch ab dem 1. Januar 2012 als weiteres Förderkriterium der COP-Wert beachtet werden.

Förderfähige Anlagen müssen ab 2012 folgende COP-Werte liefern können:

- Luft/ Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,10
- Sole/ Wasser-Wärmepumpen mindestens 4,30
- Wasser/ Wasser-Wärmepumpen mindestens 5,10

Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ für Wärmepumpen definiert sind. (mehr dazu)

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Weltweiter CO2-Ausstoß ist so hoch wie nie zuvor

In 2010 gelangten ca. 33,5 Milliarden Tonnen C02 in die Atmosphäre, das sind rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr.

Insgesamt, so das Fazit der von der US-Regierung in Auftrag gegebenen Studie, habe die weltweite CO2-Emission von 2009 auf 2010 um über 500 Millionen Tonnen zugenommen.

Schon jetzt gehen Klimaexperten von einer globalen Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts von drei bis fünf Grad aus.

Der Weltklimarat (IPCC) rechnet mit mehr Hitzewellen in Europa, zunehmender Dürre in Afrika und einem steigenden Meeresspiegel. Insbesondere in den westeuropäischen Mittelmeerstaaten rechnen die Forscher dadurch mit Hitzewellen wie der von 2003.

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Kostenlose Erstberatung

Ein Service der Energieberatung OWL für Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter:
Stellen Sie Ihre Frage zur energetischen Sanierung und Sie bekommen umgehend eine Antwort. (Kontakt)

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Heizölpreis im November weiter gestiegen

Der Heizölpreis der sogenannten „Rheinschiene“ für leichtes Heizöl im Verkauf an Endverbraucher lag laut Angaben des Statistischen Bundesamts im November 2011 bei einem durchschnittlichen Nettowert von 74,79 Euro je Hektoliter und liegt damit mehr als 31 Prozent über Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vormonat (72,44 Euro/hl) stieg der Preis um 3,2 Prozent.

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Energieausweis mit Energieberatung und schriftlichem Beratungsbericht

Der Energiebedarfsausweis ist bei Kauf, Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden nach EnEV2009 gesetzlich vorgeschrieben.

Der Energiebedarfsausweis für Wohnhäuser (EFH/ ZFH) inklusive Energieberatung BASIC
wird ab 450,- Euro angeboten.

Der Energiebedarfsausweis für Wohnhäuser (EFH/ ZFH) inklusive Energieberatung STANDARD
wird ab 550,- Euro angeboten.

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BAfA - Erhöhte Förderung für erneuerbare Energien nur noch bis zum 30. Dezember 2011!

1. Solarkollektoren

Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und  Raumheizung auf 120 Euro/m², danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².

Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse auf 600 Euro, danach wieder 500 Euro.

2. Kesseltauschbonus

Erhöhung des Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel), auf 600 Euro, danach wieder 500 Euro.

3. Wärmepumpen

Förderanforderungen des BAfA:

- Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens
     - Jahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden)
     - Jahresarbeitszahlen von 4,0 (bei Nichtwohngebäuden)

- Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens Jahresarbeitszahlen von 3,5

- gasbetriebene Wärmepumpen müssen mindestens Jahresarbeitszahlen von 1,3

erreichen.

Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung ab 100 kW (die Anträge sind dann bei der KfW zu stellen).

Für alle förderfähigen Anlagen können Anträge beim BAfA gestellt werden.
Beachten Sie bitte den Ablauf der Antragsfrist zum 30.12.2011.

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Unbefristete Änderung der Förderungen für erneuerbare Energien

Biomasseanlagen

Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln (es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel mit besonders geringen Staubemissionen gestellt werden).
Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

Für alle förderfähigen Anlagen können Anträge beim BAfA gestellt werden.

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Aktualisierung der KfW - Programme

Förderstopp aufgehoben -  Einzelmaßnahmen sind wieder förderfähig

Die Förderung von Einzelmaßnahmen mit Baubegleitung zur energetischen Gebäudesanierung wurde seit dem 01. März 2011 wieder aufgenommen. Das betrifft nachfolgend aufgeführte Programme:

Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss

Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Außenwanddämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdeckendämmung, Erneuerung der Fenster und Türen,  Austausch der Heizungsanlage, etc.) wird eine schrittweise energetische Modernisierung emöglicht.

Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung werden diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog zur Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus) verbunden.

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung Baubegleitung

Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung wird die Sonderförderung als Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme gewährt.

Mehr Informationen zur Förderung von Einzelmaßnahmen für

-           Energieeffizient Sanieren – Kredit
-           Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
-           Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung

finden Sie auf dieser Seite unter Effizienzhaus.

Vor Durchführung der Maßnahmen sollte eine Energieberatung in Anspruch genommen werden, die im Rahmen des Programms zur "Vor-Ort Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAfA) gefördert wird.

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Die Nachrüstverpflichtung von Wohngebäuden nach EnEV2009

Alle begehbaren obersten Geschossdecken beheizter Räume müssen bis zum 31.12. 2011 entsprechend den EnEV-Anforderungen gedämmt werden.

Eigentümer von Wohngebäuden sind dazu verpflichtet dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der U-Wert den Anforderungen der EnEV entspricht. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der oberen Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.

Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.

Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der U-Wert der oberen Geschossdecke den eingeschränkten Anforderungen der EnEV entspricht.

Diese Verpflichtungen sind nur dann nicht bindend, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen
Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.

Austausch/ Optimierung der Heizungsanlage

Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

Ausnahmen gelten u.a. für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Eigentümer von Gebäuden müssen außerdem dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, gedämmt sind.

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Verbraucher und Klimaschutz

Der Klimaschutz steht und fällt mit dem Energieverbrauch der privaten Haushalte. Die Hausbesitzer spielen beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle:

Gebäude verursachen ca. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland.

Eine anbieterneutrale und unabhängige Energieberatung gibt Eigentümern von Immobilien eine Entscheidungsgrundlage über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten und Einsparpotentialen.

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Unabhängige Energieberatung - Einstieg in die Energieeffizienz

Die Unabhängige Energieberatung wurde den individuellen Beratungswünschen angepasst und in drei Module gegliedert:

Energieberatung BASIC

Energieberatung STANDARD

BAfA-Vor-Ort-Beratung (staatlich geförderte und bezuschusste Energieberatung)

Zusätzlich kann auch ein Energiebedarfsausweis nach EnEV2009 erstellt werden.

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Grüner Strom für jeden Haushalt - eine kostengünstige Alternative zum Strom aus Atomkraft

Der Atomausstieg wird machbar - wir als Verbraucher können entscheiden, bei welchem Anbieter der Strom gekauft und wie er produziert wird!

Ökologisch produzierter Strom (aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse) hat im gesamten deutschen Stromverteilnetz einen ständig wachsenden Anteil.

Je mehr private Haushalte und auch Unternehmen den grünen Strom nutzen, desto mehr wird davon in die Leitungen eingespeist.
Das wird dazu führen, dass die Energieversorger nicht mehr in Atomkraftwerke, sondern in den Ausbau der erneuerbaren Energien, z.B. Offshore-Windparks oder Solarkraftwerke, investieren.

Mehr Infos zu zertifizierten Ökostromanbietern z.B. unter

www.atomausstieg-selber-machen.de (nur zertifizierte Ökostromanbieter)

www.verivox.de (umfangreiches zertifiziertes Portal für verschiedene Anbieter)

Weniger Strom zu verbrauchen ist aber immer noch die effektivste Lösung!

Der Energieverbrauch kann durch Verzicht auf den Standby-Modus, durch Nutzung energieeffizienter Haushaltsgeräte oder Heizungspumpen mit effizienter Energienutzung um bis zu 30 Prozent gesenkt werden.

Eine Energieberatung kann Ihren Energieverbrauch optimieren und hohe Energiekosten senken.

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Mustervereinbarung für energieeffiziente Modernisierung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Deutsche Mieterbund haben eine Mustervereinbarung zwischen Mietern und Vermietern von Wohngebäuden zu Fragen der energetischen Gebäudesanierung ausgearbeitet.

Diese Mustervereinbarung ist Teil der Broschüre „Energetische Modernisierung“ und kann Mietern und Vermietern die partnerschaftliche Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ermöglichen:

Die Vermieter sichern den Mietern zu, dass die Sanierungsmaßnahmen eine nachhaltige und spürbare Einsparung von Endenergie bewirken.

Die Modernisierungsumlage darf dann laut Mustervereinbarung nicht höher als 6 Prozent sein.

Die Vermieter brauchen die Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht mehr zu belegen.

Außerdem werden in der Mustervereinbarung weitere typische Konfliktfälle geklärt, wie z.B. die Duldungspflicht des Mieters bei Sanierungsarbeiten, Beginn und Dauer der Arbeiten, Bauvorbereitung und Baureinigung, aber auch die Mietminderung während der Baumaßnahmen.

Die Broschüre mit Mustervereinbarung ist beim Deutschen Mieterbund erhältlich.

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Wohnen in der Stadt

Zentrales Wohnen wird immer beliebter. Dem wachsenden Interesse am Wohnen in der Innenstadt steht allerdings teilweise ein unzureichendes Wohnangebot gegenüber. Viele der älteren Gebäude genügen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Wohnqualität und Energieeffizienz. Sie müssen saniert oder wieder neu aufgebaut werden.

Diese Entwicklung bedeutet aber auch eine Chance: So kann die vorhandene Bausubstanz – sei es über Sanierung oder Ersatzneubau – nicht nur ästhetisch aufgewertet, sondern auch technisch weitgehend auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dies führt nicht nur zu Energieeinsparungen, sondern auch zu einer hohen Wohnzufriedenheit und Wertsteigerung.

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Immobilienbesitzer achten verstärkt auf den energetischen Zustand des Gebäudes

Der energetischen Zustandes eines Gebäudes wird vorrangig durch eine gute Wärmedämmung, eine zeitgemäße Heizungsanlage und Fenster mit Mehrfachverglasung bestimmt. Die Nutzung von erneuerbaren Energien, z.B. Solarthermie zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung, bekommt eine immer größere Bedeutung.

Energieeffiziente Gebäudekonzepte werden gerade im Hinblick auf weiterhin steigende Energiekosten zunehmend nachgefragt: Energetische Sanierungen steigern den Wert und die Attraktivität eines Gebäudes, senken die Energiekosten und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei.

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Gesamter Energieverbrauch in Deutschland in 2010 um 4 Prozent gestiegen

Infolge des guten Konjunkturverlaufs sowie der kühlen Witterung Anfang und Ende 2010 ist der Energieverbrauch in Deutschland gegenüber 2009 um mehr als 4 Prozent gestiegen.

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Urteil: Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf gebaut werden

Das Denkmalschutzrecht steht dem Umweltschutz nicht grundsätzlich entgegen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage zweier Eigentümer stattgegeben, die jetzt auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine thermische Anlage zur Brauchwassererwärmung errichten dürfen.

Die Denkmalbehörde hatte eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine thermische Solaranlage auf dem Dach mit der Begründung abgelehnt, die Installation würde auf Jahre zu einer erkennbaren Veränderung an der erhaltenswerten Originalsubstanz des Hauses führen. Das Fassadenbild mit seinen zeittypischen Einzelheiten gelte es unbeeinträchtigt zu bewahren.

Zudem bestehe die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung für die gesamte Siedlung.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dem nicht. Gründe des Denkmalschutzes stünden der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nicht entgegen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien sei bei einer nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen und führe hier bei einer Gesamtbetrachtung zu einem Überwiegen der privaten Interessen an der Errichtung der Solaranlage. Im Rahmen der Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer als auch der Solaranlage, deren Einsehbarkeit und schließlich deren ökologischen sowie ökonomischen Nutzen an.

Außerdem führe der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung eher hinzunehmen seien.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht allerdings die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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Die Energieberatung vor Ort wird in der Region OWL (Kreis Lippe, Herford, Minden, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten.

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