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| Aktuelles NRW.BANK - Zinsverbilligte Kredite für klimagerechte und barrierefreie Sanierungen ________________________________________________________________________________ BAfA - Neue Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) ________________________________________________________________________________ Energieausweis mit persönlicher Beratung vor Ort ________________________________________________________________________________
BAfA - Staatliche Förderung von
Wärmepumpen setzt zusätzlich auf COP-Wert ________________________________________________________________________________
Weltweiter CO2-Ausstoß ist so hoch wie nie zuvor ________________________________________________________________________________ Kostenlose Erstberatung Ein Service der Energieberatung OWL für Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter: ________________________________________________________________________________ Heizölpreis im November weiter gestiegen Der Heizölpreis der sogenannten „Rheinschiene“ für leichtes Heizöl im Verkauf an Endverbraucher lag laut
Angaben des Statistischen Bundesamts im November 2011 bei einem
durchschnittlichen Nettowert von 74,79 Euro je Hektoliter und liegt damit mehr
als 31 Prozent über Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vormonat (72,44
Euro/hl) stieg der Preis um 3,2 Prozent.
________________________________________________________________________________ Energieausweis mit Energieberatung und schriftlichem Beratungsbericht Der Energiebedarfsausweis ist bei Kauf, Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden nach EnEV2009 gesetzlich vorgeschrieben. Der Energiebedarfsausweis für Wohnhäuser (EFH/ ZFH) inklusive Energieberatung BASIC Der Energiebedarfsausweis für Wohnhäuser (EFH/ ZFH) inklusive Energieberatung STANDARD ________________________________________________________________________________ BAfA - Erhöhte Förderung für erneuerbare Energien nur noch bis zum 30. Dezember 2011! 1. Solarkollektoren 2. Kesseltauschbonus 3. Wärmepumpen Für alle förderfähigen Anlagen können Anträge beim BAfA gestellt werden. ________________________________________________________________________________ Unbefristete Änderung der Förderungen für erneuerbare Energien Biomasseanlagen Für alle förderfähigen Anlagen können Anträge beim BAfA gestellt werden. ________________________________________________________________________________ Aktualisierung der KfW - Programme Förderstopp aufgehoben - Einzelmaßnahmen sind wieder förderfähig Die Förderung von Einzelmaßnahmen mit Baubegleitung zur energetischen Gebäudesanierung wurde seit dem 01. März 2011 wieder aufgenommen. Das betrifft nachfolgend aufgeführte Programme: Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Außenwanddämmung, Geschossdeckendämmung, Kellerdeckendämmung, Erneuerung der Fenster und Türen, Austausch der Heizungsanlage, etc.) wird eine schrittweise energetische Modernisierung emöglicht. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung werden diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog zur Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus) verbunden. Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung Baubegleitung Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung wird die Sonderförderung als Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme gewährt. Mehr Informationen zur Förderung von Einzelmaßnahmen für - Energieeffizient Sanieren – Kredit finden Sie auf dieser Seite unter Effizienzhaus. Vor Durchführung der Maßnahmen sollte eine Energieberatung in Anspruch genommen werden, die im Rahmen des Programms zur "Vor-Ort Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAfA) gefördert wird. ________________________________________________________________________________ Die Nachrüstverpflichtung von Wohngebäuden nach EnEV2009 Alle begehbaren obersten Geschossdecken beheizter Räume müssen bis zum 31.12. 2011 entsprechend den EnEV-Anforderungen gedämmt werden. Eigentümer von Wohngebäuden sind dazu verpflichtet dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der U-Wert den Anforderungen der EnEV entspricht. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der oberen Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der U-Wert der oberen Geschossdecke den eingeschränkten Anforderungen der EnEV entspricht. Diese Verpflichtungen sind nur dann nicht bindend, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Austausch/ Optimierung der Heizungsanlage Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Ausnahmen gelten u.a. für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel. Eigentümer von Gebäuden müssen außerdem dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, gedämmt sind. ________________________________________________________________________________ Verbraucher und Klimaschutz Der Klimaschutz steht und fällt mit dem Energieverbrauch der privaten Haushalte. Die Hausbesitzer spielen beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle: Gebäude verursachen ca. 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Eine anbieterneutrale und unabhängige Energieberatung gibt Eigentümern von Immobilien eine Entscheidungsgrundlage über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Kosten und Einsparpotentialen. ________________________________________________________________________________ Unabhängige Energieberatung - Einstieg in die Energieeffizienz Die Unabhängige Energieberatung wurde den individuellen Beratungswünschen angepasst und in drei Module gegliedert: ________________________________________________________________________________ Grüner Strom für jeden Haushalt - eine kostengünstige Alternative zum Strom aus Atomkraft Der Atomausstieg wird machbar - wir als Verbraucher können entscheiden, bei welchem Anbieter der Strom gekauft und wie er produziert wird! Je mehr private Haushalte und auch Unternehmen den grünen Strom nutzen, desto mehr wird davon in die Leitungen eingespeist. Mehr Infos zu zertifizierten Ökostromanbietern z.B. unter www.atomausstieg-selber-machen.de (nur zertifizierte Ökostromanbieter) www.verivox.de (umfangreiches zertifiziertes Portal für verschiedene Anbieter) Weniger Strom zu verbrauchen ist aber immer noch die effektivste Lösung! Der Energieverbrauch kann durch Verzicht auf den Standby-Modus, durch Nutzung energieeffizienter Haushaltsgeräte oder Heizungspumpen mit effizienter Energienutzung um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Eine Energieberatung kann Ihren Energieverbrauch optimieren und hohe Energiekosten senken. ________________________________________________________________________________ Mustervereinbarung für energieeffiziente Modernisierung Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Deutsche Mieterbund haben eine Mustervereinbarung zwischen Mietern und Vermietern von Wohngebäuden zu Fragen der energetischen Gebäudesanierung ausgearbeitet. Diese Mustervereinbarung ist Teil der Broschüre „Energetische Modernisierung“ und kann Mietern und Vermietern die partnerschaftliche Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ermöglichen: Die Vermieter sichern den Mietern zu, dass die Sanierungsmaßnahmen eine nachhaltige und spürbare Einsparung von Endenergie bewirken. Die Modernisierungsumlage darf dann laut Mustervereinbarung nicht höher als 6 Prozent sein. Die Vermieter brauchen die Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht mehr zu belegen. Außerdem werden in der Mustervereinbarung weitere typische Konfliktfälle geklärt, wie z.B. die Duldungspflicht des Mieters bei Sanierungsarbeiten, Beginn und Dauer der Arbeiten, Bauvorbereitung und Baureinigung, aber auch die Mietminderung während der Baumaßnahmen. Die Broschüre mit Mustervereinbarung ist beim Deutschen Mieterbund erhältlich. ________________________________________________________________________________ Wohnen in der Stadt Zentrales Wohnen wird immer beliebter. Dem wachsenden Interesse am Wohnen in der Innenstadt steht allerdings teilweise ein unzureichendes Wohnangebot gegenüber. Viele der älteren Gebäude genügen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Wohnqualität und Energieeffizienz. Sie müssen saniert oder wieder neu aufgebaut werden. Diese Entwicklung bedeutet aber auch eine Chance: So kann die vorhandene Bausubstanz – sei es über Sanierung oder Ersatzneubau – nicht nur ästhetisch aufgewertet, sondern auch technisch weitgehend auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dies führt nicht nur zu Energieeinsparungen, sondern auch zu einer hohen Wohnzufriedenheit und Wertsteigerung. ________________________________________________________________________________ Immobilienbesitzer achten verstärkt auf den energetischen Zustand des Gebäudes Der energetischen Zustandes eines Gebäudes wird vorrangig durch eine gute Wärmedämmung, eine zeitgemäße Heizungsanlage und Fenster mit Mehrfachverglasung bestimmt. Die Nutzung von erneuerbaren Energien, z.B. Solarthermie zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung, bekommt eine immer größere Bedeutung. Energieeffiziente Gebäudekonzepte werden gerade im Hinblick auf weiterhin steigende Energiekosten zunehmend nachgefragt: Energetische Sanierungen steigern den Wert und die Attraktivität eines Gebäudes, senken die Energiekosten und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. ________________________________________________________________________________ Gesamter Energieverbrauch in Deutschland in 2010 um 4 Prozent gestiegen Infolge des guten Konjunkturverlaufs sowie der kühlen Witterung Anfang und Ende 2010 ist der Energieverbrauch in Deutschland gegenüber 2009 um mehr als 4 Prozent gestiegen. ________________________________________________________________________________ Urteil: Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf gebaut werden Das Denkmalschutzrecht steht dem Umweltschutz nicht grundsätzlich entgegen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage zweier Eigentümer stattgegeben, die jetzt auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine thermische Anlage zur Brauchwassererwärmung errichten dürfen. Die Denkmalbehörde hatte eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine thermische Solaranlage auf dem Dach mit der Begründung abgelehnt, die Installation würde auf Jahre zu einer erkennbaren Veränderung an der erhaltenswerten Originalsubstanz des Hauses führen. Das Fassadenbild mit seinen zeittypischen Einzelheiten gelte es unbeeinträchtigt zu bewahren. Zudem bestehe die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung für die gesamte Siedlung. Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dem nicht. Gründe des Denkmalschutzes stünden der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nicht entgegen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien sei bei einer nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen und führe hier bei einer Gesamtbetrachtung zu einem Überwiegen der privaten Interessen an der Errichtung der Solaranlage. Im Rahmen der Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer als auch der Solaranlage, deren Einsehbarkeit und schließlich deren ökologischen sowie ökonomischen Nutzen an. Außerdem führe der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung eher hinzunehmen seien. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht allerdings die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. ________________________________________________________________________________ Möchten Sie weitere Informationen? Anbieterunabhängige Beratung und neutrale Informationen zu den Fragen und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung. Kostenloser Service der Energieberatung OWL Stellen Sie Ihre Frage zur energetischen Sanierung
telefonisch oder per E-Mail und Sie bekommen umgehend
eine Antwort. (Kontakt) Vor-Ort-Beratung Die Energieberatung vor Ort wird in der Region OWL (Kreis Lippe, Herford, Minden, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit Ihrem Energieberater. | ||||||||||||||||||||
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