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| Das Effizienzhaus - KfW-Programme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Das Effizienzhaus-Qualitätssiegel für Wohngebäude Es wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zusammen mit dem Bundesbauministerium und der KfW entwickelt und dient als Gütesiegel für Wohngebäude. Das "Effizienzhaus"-Gütesiegel ist zusammen mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV2009) im Oktober 2009 eingeführt worden. ________________________________________________________________________________ Die Förderstandards der KfW für energieeffizientes Sanieren von Wohngebäuden Die Förderung von energetisch effizienten Sanierungsmaßnahmen durch Kredite und Zuschüsse wurde im Programm "Energieeffizient Sanieren" gebündelt. Die Zinsen für KfW-Kredite und die Höhe der Zuschüsse richten sich nach der Erzielung bestimmter energetischer Standards. Wer eine höhere Energieeinsparung erreicht, kann Kredite zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen bzw. mit höheren Zuschüssen rechnen. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde. Förderfähige Investitionskosten sind alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten: Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen, sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind, so z.B. die Erneuerung der Fensterbänke oder die Prüfung der Luftdichtheit. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung sind grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks, sowie der Nachweis des Sachverständigen zur Einhaltung der technischen und bauphysikalischen Anforderungen für das jeweilige Programm. Die Energieberatung OWL ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme aller Förderprogramme der KfW und des BAfA zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden. Vor Durchführung der Maßnahmen sollte eine vom Bund geförderte "BAfA-Vor-Ort Beratung" in Anspruch genommen werden. (www.bafa.de) ________________________________________________________________________________ KfW-Effizienzhaus-Standards 55/ 70/ 85/ 100/ 115 Diese Standards geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf und auch der Transmissionswärmeverlust des sanierten Gebäudes, bezogen auf das Referenzgebäude (Neubau des Gebäudes nach heutigem Standard), sein dürfen. Hier gilt: Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. ________________________________________________________________________________ KfW-Programm 430: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Mit dem Sachverständigennachweis zur Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können die nachfolgend aufgeführten Investitionszuschüsse gewährt werden: KfW-Effizienzhaus 55: Investitionszuschuss von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 70: Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 11.250 Euro pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 85: Investitionszuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 100: Investitionszuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 115: Investitionszuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.625 Euro pro Wohneinheit Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. ________________________________________________________________________________ KfW-Programm 151: Energieeffizient Sanieren - Kredit Mit dem Sachverständigennachweis zur Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können die nachfolgend aufgeführten Kredite gewährt werden. KfW-Effizienzhaus 55: Kredit von maximal 75000,- € pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 70: Kredit von maximal 75000,- € pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10% des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 85: Kredit von maximal 75000,- € pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5% des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 100: Kredit von maximal 75000,- € pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5,0% des Zusagebetrages gewährt. KfW-Effizienzhaus 115: Kredit von maximal 75000,- € pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von 2,5% des Zusagebetrages gewährt. Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. ________________________________________________________________________________ KfW-Programm 152: Energieeffizient Sanieren - Kredit für Einzelmaßnahmen Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen bzw. freier Einzelmaßnahmen-kombinationen wird eine schrittweise energetische Modernisierung emöglicht. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung werden diese höheren Anforderungen mit der Einbindung eines Sachverständigen verbunden. Der Kreditbetrag beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. bei freien Einzelmaßnahmenkombinationen. ________________________________________________________________________________ KfW-Programm 430: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen Mit dem Sachverständigennachweis zur Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen können die nachfolgend aufgeführten Investitionszuschüsse gewährt werden: Der Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen beträgt 5% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2500 Euro) pro Wohneinheit. ________________________________________________________________________________ Sachverständigennachweis für die KfW-Programme 151, 152 und 430 ________________________________________________________________________________ KfW-Programm 431: Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung Baubegleitung Zur Unterstützung der hohen Anforderungen und der Qualitätssicherung wird die Sonderförderung im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes gewährt. Sie fördert die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase zum Effizienzhaus oder für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (Programmnummer 151/152/430). Für die qualifizierte Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bis in Höhe von max. 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Ein Zuschussbetrag unter 150 Euro wird nicht ausgezahlt. Die Kosten der qualifizierten Baubegleitung, die über den im Programm 431 gewährten Zuschussbetrag hinaus gehen, können vollständig in der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151/152/430) gefördert werden. ________________________________________________________________________________ Baubegleitung der energetischen Sanierung Hinweis: ________________________________________________________________________________ Möchten Sie weitere Informationen? Anbieterunabhängige Beratung und neutrale Informationen zu den Fragen und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung. Kostenloser Service der Energieberatung OWL Stellen Sie Ihre Frage zur energetischen Sanierung
telefonisch oder per E-Mail und Sie bekommen umgehend
eine Antwort. (Kontakt) Vor-Ort-Beratung Die Energieberatung vor Ort wird in der Region OWL (Kreis Lippe, Herford, Minden, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit Ihrem Energieberater. | ||||||||||||||||||||
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