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Es wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zusammen mit dem Bundesbauministerium und der KfW entwickelt und dient als Gütesiegel für Wohngebäude.

Die Förderstandards der KfW für energieeffizientes Sanieren von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

Die Zinsen für KfW-Kredite und die Höhe der Zuschüsse richten sich nach der Erzielung bestimmter energetischer Standards. Wer eine höhere Energieeinsparung erreicht, kann Kredite zu günstigen Konditionen in Anspruch nehmen und mit höheren Zuschüssen rechnen.

Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Komplett-Sanierung wie z.B. Dachdämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, Außenwanddämmung, Austausch der Fenster/ Haustür, Erneuerung der Heizungsanlage, Neueinbau Lüftungsanlage, Neueinbau Solaranlage, etc. von Wohngebäuden und Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
  


Diese Standards geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf und auch der Transmissionswärmeverlust des sanierten Gebäudes, bezogen auf das Referenzgebäude (Neubau des Gebäudes nach heutigem Standard), sein dürfen.

Hier gilt: Je kleiner die Zahl, desto besser das Energieniveau und umso höher die Förderung.

Förderfähige Investitionskosten sind alle durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten: Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen, sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind, so z.B. die Erneuerung der Fensterbänke oder die Prüfung der Luftdichtheit.

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung sind grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks, sowie der Nachweis des Sachverständigen zur Einhaltung der technischen und bauphysikalischen Anforderungen für das jeweilige Programm.

Die Energieberatung OWL ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW und des BAfA zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden.

Vor Durchführung der Maßnahmen sollte eine vom Bund geförderte Energieberatung (BAfA-Vor-Ort Beratung) in Anspruch genommen werden.

Im Zusammenhang mit der BAfA-Vor­-Ort­-Beratung/ Erstellung iSFP wird die nachfolgende Beantragung von Krediten der KfW-Programme zur energetischen Sanierung des Gebäudes zum Effizienzhaus um einen Förderbonus von 5% erhöht.

Mit dem Sachverständigennachweis der Energieberatung OWL zur Einhaltung der Programmanforderungen für die energetische Sanierung können Tilgungszuschüsse im Rahmen der KfW-Programme in Anspruch genommen werden.


Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung mit einer max. Höhe der förderfähigen Kosten von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit.
Zusätzlich gibt es einen verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss in Höhe von 50% (max. 4000,- EUR) bei Förderzusage für eine energetische Sanierung.



Anbieterunabhängige Beratung und neutrale Informationen zu den Fragen und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung.

Stellen Sie Ihre Frage zur energetischen Sanierung telefonisch oder per E-Mail und Sie bekommen umgehend eine Antwort. (Kontakt)

Alle Dienstleistungen werden in der Region Ostwestfalen-Lippe (Detmold, Lemgo, Herford, Minden, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Höxter, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten.

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