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Die Gültigkeit der BAfA-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden.

Die BAfA-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude mit Baujahren vor dem 01.01.1995 ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind in Energieeinsparung und Umweltschutz zu investieren:

Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Verbesserung der wärmeübertragenden Gebäudehülle und zur Modernisierung/ Erneuerung der Heizungsanlage in Verbindung mit erneuerbaren Energieträgern.

Die BAfA-Vor-Ort-Beratung betrachtet vergleichend verschiedene Varianten zur Energieeinsparung, in denen verschiedene Maßnahmen miteinander kombiniert und durchgerechnet werden.

Die Ergebnisse werden in einem ca. 70 Seiten umfassenden Beratungsbericht zusammengestellt und mit dem Auftraggeber besprochen. Die Schwerpunkte des Berichtes liegen einerseits in der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und andererseits im Vergleich des ökologischen Nutzens der jeweiligen Maßnahmen.

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Eine BAfA-Vor-Ort-Beratung sollte vor jeder größeren Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden, um mit dem zur Verfügung stehenden Investitionskapital ein Optimum an Effektivität und Energieeffizienz zu erreichen.

Die Energieberatung OWL ist auf Grund der Inanspruchnahme der staatlichen Förderung vertraglich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten drei Phasen der Vor-Ort-Beratung einzuhalten:

1. Die Aufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes (insbesondere der bautechnischen und bauphysikalischen Gegebenheiten, sowie der heizungstechnischen Anlage) in einer Begehung des Gebäudes vom Keller bis zum Dachboden und der Begutachtung der Außenfassade.

2. Die Erstellung eines umfassenden schriftlichen Beratungsberichtes mit mehreren sinnvollen Sanierungsvarianten unter Berücksichtigung der Nutzung von verschiedenen erneuerbaren Energieträgern. Er enthält:

- die ausführliche Dokumentation des Ist-Zustandes

- die Ausarbeitung von mindestens 8 energetischen Sanierungsvarianten

- ausführliche Informationen über relevante Fördermöglichkeiten

- weiterführende Hinweise zum effizienten Einsatz von Energie

- die Berechnung des Energiebedarfs und relevanter Emissionen aller Varianten

- die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der vorgestellten Sanierungsvarianten

Aus dem Bericht geht klar hervor, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude am sinnvollsten sind, um es auf einen zeitgemäßen und wirtschaftlich sinnvollen Standard zu bringen.

3. Die Übergabe und Erläuterung des Beratungsberichtes in einem persönlichen Gespräch, um Sie als Eigentümer des Gebäudes in die Lage zu versetzen, eine angemessene Entscheidung über den Umfang der energetischen Sanierung zu treffen.

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Der zu erwartende Eigenanteil an den Beratungskosten beträgt:

- für Ein- bis Zweifamilienhäuser ca. 400,00 Euro

- für Gebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten ca. 600,00 Euro

- für Gebäude mit bis zu 12 Wohneinheiten ca. 900,00 Euro

Des Weiteren kann eine vom BAfA geförderte Stromsparberatung (Förderbonus) durchgeführt und in den Bericht mit aufgenommen werden.

Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises im Zusammenhang mit einer BAfA-Vor-Ort-Beratung erhöht den Eigenanteil z.B. bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus nur um ca. 150,- Euro.

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Hinweis:

Die Anzahl der Wohneinheiten (WE) beziehen sich auf jedes abgeschlossene Gebäude.

Alle genannten Preise sind Beratungshonorare und damit Endpreise.

Bei Anfahrten ab 20 km werden 0,75 Euro/ km in Rechnung gestellt.

Die angegebenen Preise für die BAFA-Vor-Ort-Beratung sind Richtwerte, die sich auf Erfahrungswerte stützen. Sie setzten die Bereitstellung aller notwendigen Gebäudepläne und Unterlagen wie z.B. Baubeschreibungen, Anlagendaten, Verbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokolle, etc. voraus. Für zusätzlich notwendige Aufmaße, Flächenermittlungen, Bauteilerfassungen, o.ä. auf Grund fehlender oder nicht mehr aktueller Baupläne oder vom durchschnittlichen Gebäudebestand stark abweichender Bauformen oder Anlagentechnik, erhöhen sich die genannten Preise, abhängig vom Zeitaufwand.

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