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Der Energieausweis für Wohngebäude

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Energieausweispflicht.

Jeder Eigentümer muss bei Neuvermietung oder Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Für alle Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen (Bauantragstellung vor dem 1.11.1977) ist die Vorlage eines Energiebedarfsausweis bei Verkauf oder Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben.


Ausnahme: Beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurden mindestens die Anforderungen der 1. WärmeschutzVerordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Energieverbrauchsausweis zulässig.

Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Energiebedarfsausweise vorgeschrieben.

Für Mehrfamilienhäuser wird der Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt und stellt einen Durchschnittswert dar. Einzelne Wohnungen können je nach Beschaffenheit und Lage im Gebäude deutlich vom Durchschnittswert abweichen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Die Gültigkeit von Energieausweisen ist in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Wird das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen gemäß EnEV neu berechnet, so ist ein neuer Ausweis auszustellen.

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Die Energieberatung OWL empfiehlt für Wohngebäude generell den Energiebedarfsausweis.

Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer bauphysikalischen und technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.

Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können: einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.

End- und Primärenergiebedarf eines durchschnittlichen Wohngebäudes vor der energetischen Sanierung.

Die Energiebedarfskennwerte (für End- und Primärenergie) werden rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur etc.) berechnet.
Es sind keine Messungen, wie z.B. Wärmebilder (Thermographien) erforderlich.

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Energieausweis mit persönlicher Beratung vor Ort

Der Energiebedarfsausweis für EFH/ ZFH mit Beratung vor Ort und schriftlicher Fördermittelübersicht wird ab 300,- Euro angeboten.

Der Energiebedarfsausweis für MFH bis 6 WE mit Beratung vor Ort und schriftlicher Fördermittelübersicht wird ab 400,- Euro angeboten.

Der Energiebedarfsausweis für MFH bis 12 WE mit Beratung vor Ort und schriftlicher Fördermittelübersicht wird ab 500,- Euro angeboten.

Energiebedarfsausweis mit einem Modul der Unabhängigen Energieberatung

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Energiebedarfsausweises sollte immer auch eine Energieberatung in Anspruch genommen werden, um die verschiedenen Möglichkeiten einer eventuell anstehenden energetischen Sanierung zu kennen.

Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises zusätzlich zur BAfA-Vor-Ort-Beratung erhöht die voraussichtlichen Kosten z.B. bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus nur um 150,00 Euro.

Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises zusätzlich zur Energieberatung STANDARD erhöht die voraussichtlichen Kosten z.B. bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus um 200,00 Euro.

Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises zusätzlich zur Energieberatung BASIC erhöht die voraussichtlichen Kosten z.B. bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus um ca. 250,00 Euro.

Die Preise für den Energiebedarfsausweis mit Energieberatung bei MFH entnehmen sie bitte den Seiten der Unabhängigen Energieberatung.

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Der Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchskennwert (nur für Endenergie) wird rechnerisch auf der Grundlage von Heizverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes ermittelt. Über Klimafaktoren werden die Verbrauchsdaten auf einen deutschland­weiten Mittelwert umgerechnet, so dass z.B. besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewer­tung des Gebäudes führen.

Die Kosten für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises (Bereitstellung aller relevanten Daten durch den Eigentümer) liegen z.B. bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bei ca. 50,- Euro.

Energieverbrauchsausweise für alle weiteren Gebäude nach individuellem Angebot.

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Hinweis:

Die Anzahl der Wohneinheiten (WE) beziehen sich auf jedes abgeschlossene Gebäude.

Alle genannten Preise sind Beratungshonorare und damit Endpreise.

Bei Anfahrten ab 20 km werden 1,00 Euro/ km in Rechnung gestellt.

Die angegebenen Preise für die Erstellung eines Energieausweises sind Richtwerte, die sich auf Erfahrungswerte stützen. Sie setzten die Bereitstellung aller notwendigen Gebäudepläne und Unterlagen wie z.B. Baubeschreibungen, Anlagendaten, Verbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokolle, etc. voraus. Für zusätzlich notwendige Aufmaße, Flächenermittlungen, Bauteilerfassungen, o.ä. auf Grund fehlender oder nicht mehr aktueller Baupläne oder vom durchschnittlichen Gebäudebestand stark abweichender Bauformen oder Anlagentechnik, erhöhen sich die genannten Preise, abhängig vom Zeitaufwand.

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Anbieterunabhängige Beratung und neutrale Informationen zu den Fragen und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung.

Kostenloser Service der Energieberatung OWL

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Vor-Ort-Beratung

Die Energieberatung vor Ort wird in der Region OWL (Kreis Lippe, Herford, Minden, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten.

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