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Energieberatung | Energieausweis | Effizienzhaus



Seit 01.05.2014 muss jeder Eigentümer bei Neuvermietung oder Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen, sowie bei Immobilienanzeigen die energetischen Kennwerte und die Effizienzklasse des Gebäudes angeben.

Energieausweis (Bedarfsausweis) nach energetischer Sanierung mit BAfA-Energieberatung

Den Energieausweis gibt es als Energieausweis auf Basis des berechneten Bedarfs (Bedarfsausweis) oder auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauches der letzten 3 Jahre (Verbrauchsausweis). Welcher Energieausweis ausgestellt werden darf, wird im geltenden GEG verbindlich geregelt.
 
Mit Einführung des neuen GEG sind die Anforderungen deutlich gestiegen und es wurde ein Bußgeldkatalogeingeführt, so z.B. wenn der Energieausweis "online" auf Grundlage nicht korrekter (weil selbst ermittelter) Daten ausgestellt wird, haftet der Hauseigentümer mit bis zu 15.000 EUR Bußgeld.

Die Energieberatung OWL erstellt grundsätzlich nur Energieausweise nach sorgfältiger Prüfung mit vorheriger Besichtigung und Datenaufnahme vor Ort.



Erstellung des Energiebedarfsausweis nach GEG 2023 mit Besichtigung und Datenaufnahme des Gebäudes vor Ort:

- für EFH/ ZFH ab 395,00 EUR zzgl. MwSt.

- für MFH bis 4 WE ab 495,00 EUR/WE zzgl. MwSt.

- für MFH ab 5 WE ab 125,00 EUR/WE zzgl. MwSt.



Der Energiebedarfsausweis nach GEG 2023 wird im Zusammenhang mit einer staatlich geförderten Energieberatung mit einem Rabatt von bis zu 50% erstellt!

Für Mehrfamilienhäuser wird der Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt und stellt einen Durchschnittswert dar. Einzelne Wohnungen können je nach Beschaffenheit und Lage im Gebäude deutlich vom Durchschnittswert abweichen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Die Gültigkeit von Energieausweisen ist in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Wird das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen (Dachdämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, Außenwanddämmung, Austausch der Fenster/ Haustür, Erneuerung der Heizungsanlage, Neueinbau Solaranlage) gemäß geltendem GEG neu berechnet, so ist ein neuer Ausweis auszustellen.


Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises werden die energetischen Kennwerte und die anschließenden Modernisierungsempfehlungen auf Basis einer bauphysikalischen und technischen Analyse des Gebäudes ermittelt.

Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weisen zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können: einen Wert für den berechneten Endenergiebedarf des Gebäudes und einen Wert für den berechneten Primärenergiebedarf, der Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes enthält.

Die Energiebedarfskennwerte (für End- und Primärenergie) werden rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur etc.) berechnet. Es sind keine Messungen, wie z.B. Wärmebilder (Thermographien) erforderlich.

Hinweis:

Die Anzahl der Wohneinheiten (WE) beziehen sich auf jedes abgeschlossene Gebäude.

Bei Anfahrten ab 20 km werden 1,25 EUR/ km in Rechnung gestellt.

Die angegebenen Preise für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises sind Richtwerte, die sich auf Erfahrungswerte stützen. Sie setzten die Bereitstellung aller notwendigen Gebäudepläne und Unterlagen wie z.B. Baubeschreibungen, Anlagendaten, Verbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokolle, etc. voraus. Für zusätzlich notwendige Aufmaße, Flächenermittlungen, Bauteilerfassungen, o.ä. auf Grund fehlender oder nicht mehr aktueller Baupläne oder vom durchschnittlichen Gebäudebestand stark abweichender Bauformen oder Anlagentechnik, erhöhen sich die genannten Preise, abhängig vom Zeitaufwand.



Anbieterunabhängige Beratung und neutrale Informationen zu den Fragen und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung.

Stellen Sie Ihre Frage zur energetischen Sanierung telefonisch oder per E-Mail und Sie bekommen umgehend eine Antwort. (Kontakt)

Alle Dienstleistungen werden in der Region Ostwestfalen-Lippe (Detmold, Lemgo, Herford, Minden, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Höxter, weitere Regionen auf Anfrage) angeboten.

Vereinbaren Sie hier einen Termin mit Ihrem Energieberater.

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